AGB AllFaktor AG - AllFaktor AG Treuhand

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AllFaktor AG, AllFaktor SA, AllFaktor LTD

Bitte lesen Sie nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen der AllFaktor AG aufmerksam durch. Durch Eintritt in vertragliche Beziehungen mit der AllFaktor AG, anerkennen Sie deren Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form inkl. gegenseitiger Unterzeichnung..


1. Allgemeines

Die AllFaktor AG ist als Dienstleistungsunternehmen mit Fokus auf die Finanz- und Immobilienbranche tätig. Unsere Dienstleistungen umfassen generell den gesamten Bereich der unternehmerisch kaufmännischen Tätigkeiten wie Unternehmensberatung/Controlling, Wirtschaftsprüfung, Quartals- und Jahresabschlüsse, Buchhaltungen, Steuerberatung, Lohnwesen, Handel mit Immobilien und Domizil-/Sitzmandate. Alle Dienstleistungen bietet die AllFaktor AG sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen an. Diese werden nachstehend als Kunden bezeichnet.


2. Geltungsbereich

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der AllFaktor AG und ihren Kunden. Sie gelten für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder gratis, welche die AllFaktor AG erbringt. Die AGB werden nur durch auftragsspezifische Verträge und Vereinbarungen ergänzt. Sie gelten für alle Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend Dienstleistungen genannt), die von der AllFaktor AG angeboten und erbracht werden. Sämtliche Vertragsbestimmungen wie Dienstleistungsbeschreibungen, Zusatzverträge, gesonderte Abmachungen in schriftlicher Form sowie Abmahnungen gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.AllFaktor.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann auf Anfrage bei der AllFaktor AG bezogen werden.


3. (Dienst-)Leistungen der AllFaktor AG

Die AllFaktor AG erbringt ihre Leistungen professionell und mit Sorgfalt gemäss den AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen und Vertragszusätzen. Die AllFaktor AG ist bestrebt, ihren Kunden ständig verbesserte und aktuelle Dienstleistungen anzubieten. Die Verfügbarkeit der einzelnen Dienstleistungen und Mitarbeiter wird in den Vertragsbestimmungen und Zusätzen spezifiziert. Sollte sich herausstellen, dass die Erfüllung der Dienstleistungen tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, verpflichtet sich die AllFaktor AG, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Der AllFaktor AG überlassenes Material sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung des Auftrages werden grundsätzlich dem Kunden zurückgegeben, es sei denn, dass vereinbart wurde, Material bzw. Ergebnisse an Dritte weiter zu reichen oder im Archiv der AllFaktor AG zur Beweisführung oder für Folgeaufträge aufzubewahren.


4. Mitarbeiter

Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter sind durch einen Arbeitsvertrag an die AllFaktor AG gebunden. Dieser Vertrag plus Zusatz legt die Rechte und Pflichten sowohl gegenüber der AllFaktor AG als auch gegenüber dem Kunden fest. Daraus erfolgt, dass die Mitarbeiter in keinem direkten vertraglichen Verhältnis zum Kunden stehen und jegliche vertragsrelevanten Beziehungen ausschliesslich über die AllFaktor AG abzuwickeln sind. Sollte der Kunde durch aussergewöhnliche Umstände gezwungen sein, im Verlaufe des Einsatzes eines Mitarbeiters dessen Arbeitsort, die Arbeitszeit oder die Arbeitsgattung zu ändern, so hat er die Leitung der AllFaktor AG unverzüglich zu informieren.


5. Pflichten des Kunden

Auf Grund der von der AllFaktor AG erbrachten Art von Dienstleistungen, ist der Kunde verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der von der AllFaktor AG erbrachten Leistungen stehenden Daten nach bestem Wissen und Gewissen rechtzeitig und wahrheitsgetreu offenzulegen und der AllFaktor AG zur Verfügung zu stellen. Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung erforderlich sind, der AllFaktor AG zukommen zu lassen. AllFaktor AG darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Jeweilige Änderungen sind der AllFaktor AG unverzüglich schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben. Der Kunde haftet für alle Folgen auf Grund von unvollständig und/oder falsch erbrachten Daten gegenüber Dritten und der AllFaktor AG. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, sämtliche Vertragsdaten sowie allfällig vereinbarte Sondervereinbarungen geheim zu halten. Der Kunde haftet bei Missachtung der Geheimhaltung für sämtliche daraus entstehenden Schäden.


6. Datenschutz und Geheimhaltung

Die AllFaktor AG verpflichtet sich, sorgfältig zu arbeiten und über alle Tatsachen, welche im Zusammenhang mit der Erfüllung von Dienstleistungen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Alle Mitarbeiter der AllFaktor AG unterzeichnen bei Dienstantritt eine Geheimhaltungs-Erklärung und verpflichten sich darin, vorgenanntes Stillschweigen einzuhalten. Sind bei der Erfüllung eines Vertrages besondere gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen einzuhalten, so ist dies bei Auftragserteilung schriftlich an die AllFaktor AG zu leiten.


7. Preise

Die AllFaktor AG bemüht sich, die Dienstleistungen in einem guten Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten. Alle nicht per se definierten Preise richten sich nach Art und Umfang sowie der Dauer der erbrachten Dienstleistungen und werden in den Verträgen und deren Zusätzen geregelt. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der AllFaktor AG. Die mit den Kunden vereinbarten Preise verstehen sich exkl. der Mehrwertsteuer. Sofern die erbrachte Leistung der MwSt unterliegt, wird der entsprechende Betrag zusätzlich zur finanziellen Vereinbarung fällig. Werden im Vertrag nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen, sind anfallende Spesen, die der AllFaktor AG, resp. deren Mitarbeiter, zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrages anfallen, durch den Kunden zu vergüten. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch die Änderung der Preise erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise. Werden Dienstleistungen für ausländische Kunden erbracht, richten sich die Preise nach dem, am Tag der Rechnungsstellung, gültigen Währungskorrelationen und berechtigen die AllFaktor AG zu entsprechenden Preisanpassungen.


8. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatums, netto und ohne Abzug von Skonto. Die AllFaktor AG ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt mit anderen Leistungen zu verrechnen. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnungsstellung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Liegt die beanstandete Summe unter 10% des Rechnungsbetrages inkl. MwSt., so hat der Kunde trotz Beanstandung die Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. AllFaktor AG ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 20.00 in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, so ist die AllFaktor AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.


9. Missbrauch, Verstösse gegen das Gesetz

Der Kunde ist verpflichtet, sich an die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zusätzlich vereinbarten Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Insbesondere dürfen die, von der AllFaktor AG erbrachten, Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Die AllFaktor AG behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts von Missbräuchen oder Verstössen gegen das Gesetz, diese AGB oder die übrigen Vertragsbestimmungen die Dienstleistungen sofort einzustellen und allfällige rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.


10. Lieferung von Dienstleistungen, Rüge und Gewährleistung

Dienstleistungen und Materialien, welche dem Kunden erbracht werden, werden im Rahmen der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde räumt der AllFaktor AG das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt von geliefertem Material im Eigentumsregister einzutragen. Mängel (auch Fehler) bei erbrachten Dienstleistungen und Materialien sind der AllFaktor AG umgehend schriftlich mitzuteilen, spätestens aber bei Entdeckung eines solchen Mangels aber nicht später als 21 Tage nach Erbringung der Dienstleistung oder der Auslieferung von Materialien. Danach erlischt die Gewährleistung der AllFaktor AG auf erbrachte Dienstleistungen und Materialien. Bei Mängeln an Material oder bei Dienstleistungen hat die AllFaktor AG das Recht, diese entsprechend nachzubessern, zu ersetzen oder gerügte Fehler bei Dienstleistungen zu korrigieren. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.


11. Haftung

Die AllFaktor AG übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf das Risiko des Auftraggebers aus. Die AllFaktor AG ist von der Haftung aus der Ausübung ihres Mandates befreit.

Die AllFaktor AG haftet nur für schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten. Diese Befreiung von der Haftung gilt ebenfalls für alle Personen, denen die AllFaktor AG die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat.


12. Beginn und Kündigung

Diese AGB (namentlich Ziffer 11) gelten auch für die Vertragsverhandlungen zwischen der AllFaktor AG und dem Kunden. Der Vertrag beginnt mit dem darin vereinbarten Datum aber erst nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Die AllFaktor AG behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer finanziellen Sicherheit abhängig zu machen. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge sind jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten kündbar. Verträge mit bestimmter Vertragsdauer sind mit einer Frist von 2 Kalendermonaten auf das Ende der bestimmten Dauer kündbar. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer keine Kündigung, verlängert sich die bestimmte Dauer des Vertrages nach deren Ablauf jeweils stillschweigend um ein Jahr. Bezieht ein Kunde mehrere Dienstleistungen bei der AllFaktor AG, so hat er die Dienstleistung zu spezifizieren, die gekündigt wird, andernfalls bezeichnet die AllFaktor AG die Dienstleistung. Erfolgt die Kündigung eines Vertrages mit bestimmter Dauer auf einen Termin vor Ablauf der Vertragsdauer, hat dies ebenfalls unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu geschehen, und der Kunde hat die bei Vertragsunterzeichnung vereinbarten Gebühren und/oder die vereinbarte Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) zu bezahlen. Das Recht der Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen sowie anders lautende schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der AllFaktor AG bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist die AllFaktor AG nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist ohne weiteres berechtigt, die Dienstleistungen einzustellen. In Fällen der missbräuchlichen Verwendung der Dienstleistung und/oder der Mitarbeiter der AllFaktor AG, bei Gefährdung von Einrichtungen der AllFaktor AG oder von Partnern der AllFaktor AG, der drohenden oder akuten Gefährdung von überwiegenden öffentlichen Interessen, im Falle des in hohem Masse steigenden Entgeldaufkommens, das die Annahme rechtfertigt, dass der Kunde die Entgelte nicht vertragsgemäss entrichten können wird, bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, falls der Kunde nicht fristgerecht eine von der AllFaktor AG geforderte Sicherheitsleistung leistet, und beim Vorliegen anderer wichtiger Gründe, hat die AllFaktor AG das Recht, sämtliche Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Die AllFaktor AG kann in solchen Fällen statt dessen die Dienstleistung suspendieren. Bei einer Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche entstehenden Schäden/Kosten (wie die Konventionalstrafe) vollumfänglich. Die AllFaktor AG ist in solchen Fällen nicht haftbar.


13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Vertragsbestimmungen

Die AllFaktor AG behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden den Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns über die Webpage der AllFaktor AG mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung(en). Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungsverträge mit den Kunden bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform und der beidseitigen Willensäusserung durch Unterschrift. Rechte und Pflichten aus den einzelnen Verträgen (Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der AllFaktor AG übertragen werden.


14. Immaterialgüterrechte und geistiges Eigentum

Die AllFaktor AG gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung an den von der AllFaktor AG gestellten Dienstleistungen und Produkten gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert der AllFaktor AG zu. Sämtliche Dokumente und Unterlagen, die im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt werden, sind geistiges Eigentum der AllFaktor AG. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, dürfen solche Dokumente nicht ohne Einwilligung der AllFaktor AG kopiert oder weiterverwendet werden. Die AllFaktor AG behält sich das Recht vor, im Falle von Missbrauch rechtliche Schritte einzuleiten.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und AllFaktor AG Gossau ist Schweizer Recht anwendbar. Der Dienstleistungsvertrag und alle damit zusammenhängenden Änderungen und Ergänzungen unterstehen ebenfalls dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände – CH-8000 Zürich. Die AllFaktor AG behält sich das Recht vor, bei ausländischen Kunden, das im Lande des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
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